Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Gesetz der deutschen Klimaschutzpolitik und soll die Energieeffizienz im Gebäudesektor verbessern. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2020 regelt das GEG die energetischen Standards für Neubauten und bestehende Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, um das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Das GEG vereint die früheren Energiegesetze und macht klare Vorgaben für die energetische Sanierung von Gebäuden sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte des GEG und erläutert, was Eigentümer, Vermieter und Bauherren beachten müssen.
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Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes
Die Ziele des GEG
Das GEG verfolgt primär das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu senken. Gebäude sind in Deutschland für einen erheblichen Anteil der CO₂-Emissionen verantwortlich, insbesondere durch Heizung und Warmwasser. Das GEG setzt Vorgaben für Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien und trägt somit maßgeblich zur deutschen Energiewende bei.
Zusammenführung der bisherigen Energiegesetze
Das Gebäudeenergiegesetz fasst drei bisherige Gesetze zusammen: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Diese Zusammenführung sorgt für eine einheitlichere und übersichtlichere Gesetzgebung im Bereich der Energieeinsparung und erneuerbaren Energien.
Anforderungen des GEG für Neubauten und Bestandsgebäude
Energetische Anforderungen an Neubauten
Das GEG schreibt für Neubauten strenge energetische Standards vor. Alle Neubauten müssen als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden, was bedeutet, dass der Energiebedarf durch hocheffiziente Maßnahmen minimiert und ein Teil der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen bezogen werden muss. Bauherren sind verpflichtet, die Primärenergie- und Transmissionswärmeverluste so niedrig wie möglich zu halten.
Anforderungen an Bestandsgebäude
Für Bestandsgebäude gibt es keine generelle Pflicht zur energetischen Sanierung, jedoch müssen Eigentümer bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, wenn Modernisierungen vorgenommen werden. So sind etwa bei einem Heizungsaustausch oder einer Fassadensanierung bestimmte Standards einzuhalten, die eine höhere Energieeffizienz gewährleisten.
Austauschpflicht für alte Heizkessel
Das GEG schreibt vor, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht die neuesten Effizienzanforderungen erfüllen, ausgetauscht werden müssen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass veraltete, ineffiziente Heizsysteme durch moderne, energieeffiziente Systeme ersetzt werden.
Förderung und Anreize durch das GEG
Förderprogramme der KfW und BAFA
Um den Umstieg auf energieeffiziente Technologien zu erleichtern, bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiedene Förderprogramme an. Eigentümer können Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für energetische Modernisierungen, den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Installation effizienter Heizsysteme beantragen.
Steuerliche Anreize für Sanierungen
Neben direkten Förderprogrammen können Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des GEG auch steuerlich abgesetzt werden. Eigentümer haben die Möglichkeit, bestimmte Sanierungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen, was die finanzielle Belastung durch die energetische Sanierung verringert.
Die Rolle erneuerbarer Energien im Gebäudeenergiegesetz
Mindestanteile erneuerbarer Energien
Das GEG fordert, dass Neubauten mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Dazu zählen Technologien wie Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen und Biomasseheizungen. Diese Vorgabe soll dazu beitragen, fossile Energieträger zunehmend zu ersetzen.
Hybridlösungen und innovative Technologien
Neben reinen erneuerbaren Heizsystemen sind auch Hybridlösungen möglich, bei denen fossile Energieträger mit erneuerbaren Quellen kombiniert werden. Solche Systeme ermöglichen eine schrittweise Umstellung und sind insbesondere für Bestandsgebäude von Interesse, in denen eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien nicht direkt möglich ist.
Kritik und Herausforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
Hohe Kosten für private Eigentümer
Ein häufig geäußerter Kritikpunkt am GEG sind die hohen Kosten für energetische Sanierungen und Modernisierungen. Gerade private Hausbesitzer und kleine Vermieter fühlen sich durch die Vorschriften finanziell überfordert. Die Förderprogramme und steuerlichen Anreize lindern die Belastung, ersetzen jedoch nicht immer die Gesamtkosten der Modernisierung.
Praktische Umsetzbarkeit in Altbauten
Die energetische Sanierung älterer Gebäude, besonders bei denkmalgeschützten Immobilien, gestaltet sich häufig schwierig. In diesen Fällen muss abgewogen werden, wie energieeffizient und nachhaltig Maßnahmen sein können, ohne die historische Bausubstanz zu gefährden. Das GEG sieht hier keine generelle Ausnahme, jedoch können im Einzelfall Anpassungen erfolgen.
Relevanz der Einhaltung und Kontrolle
Die Einhaltung des GEG wird durch Energieberater und staatliche Stellen überwacht. Es gibt jedoch Kritik an der geringen Kontrolle und Sanktionierung bei Nicht-Einhaltung. Eine stärkere Kontrolle könnte dazu beitragen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor schneller erreicht werden.
Zukunftsaussichten und Erweiterungen des GEG
Weitere Verschärfung der Anforderungen
Angesichts der ambitionierten Klimaziele Deutschlands wird erwartet, dass das GEG in den kommenden Jahren weiter verschärft wird. Insbesondere wird der Einsatz fossiler Energien im Gebäudesektor zunehmend eingeschränkt, und es könnten striktere Regelungen für Bestandsgebäude eingeführt werden.
Vermehrter Einsatz digitaler Technologien
Der digitale Fortschritt eröffnet neue Möglichkeiten zur Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs in Gebäuden. Smart-Home-Technologien und digitale Energieüberwachung könnten in Zukunft stärker gefördert werden, um den Energiebedarf effizient zu steuern und auf Nachhaltigkeit auszurichten.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimaschutzstrategie und soll den Energieverbrauch in Gebäuden nachhaltig senken. Durch klare Vorgaben für Neubauten und Modernisierungen in Bestandsgebäuden leistet das GEG einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO₂-Emissionen. Für viele Eigentümer und Vermieter bedeutet das Gesetz jedoch auch erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Mit der richtigen Planung, einer gezielten Nutzung der Förderprogramme und einem wachsenden Bewusstsein für die Vorteile energieeffizienter Technologien lässt sich jedoch eine Balance zwischen gesetzlicher Erfüllung und nachhaltigem Nutzen erzielen.